Lage
Nahe Königs Wusterhausen – zwischen Zeesen und Bestensee in unmittelbarer Nähe zur Hauptstadt.
32 exklusive Grundstücke am Großen Tonteich in Königs Wusterhausen – naturnah, hochwertig und nur einen kurzen Moment von Berlin entfernt.
Stellen Sie sich vor, der Tag beginnt mit dem Ruf der Wildenten über dem spiegelglatten See. Nur 30 Minuten vorher herrschte noch Großstadttrubel – jetzt atmen Sie den Duft der Kiefern ein. Am Tonteich bedeutet: Morgens im klaren See schwimmen, abends am knisternden Kamin unter Sternenhimmel entspannen. Hier entsteht ein Ort, an dem Familien die Natur neu entdecken und Gestresste die Zeit wieder spüren.
Kein großer Ferienkomplex – sondern ein kleines, bewusst gestaltetes Areal mit klaren Grundstückszuschnitten, privaten Rückzugsflächen und einem natürlichen Miteinander. Ob als persönlicher Lieblingsplatz fürs Wochenende oder als wertbeständige Ferienimmobilie: Das Projekt TON - Ferien am Großen Tonteich verbindet die Nähe zur Metropole mit dem Gefühl, weit weg zu sein.
Nahe Königs Wusterhausen – zwischen Zeesen und Bestensee in unmittelbarer Nähe zur Hauptstadt.
Unmittelbare Lage am Großen Tonteich mit öffentlichem Wasserzugang.
Insgesamt 32 Ferienhausgrundstücke für Ihre Immobilie.
Naturnahes, familienorientiertes Ferienhausgebiet mit gemeinschaftlichen Begegnungsflächen und Spielplatz.
Autofrei gedacht, Stellplätze sind pro Einheit am Rand des Areals verfügbar.
Rechtskräftiger Bebauungsplan als verlässliche Grundlage für das Vorhaben.

Die kleine Ferienhaussiedlung am Großen Tonteich liegt in Zeesen, einem Ortsteil von Königs Wusterhausen – südöstlich von Berlin, eingebettet in die seenreiche Landschaft Brandenburgs.
Das Besondere: Die Berliner Stadtgrenze (Schmöckwitz) ist von hier aus nur rund 9 km entfernt – ideal für kurze Wege und lange Wochenenden.

Das Grundstück grenzt im Osten unmittelbar an den Großen Tonteich. Der Uferbereich ist öffentlich zugänglich – und zugleich angenehm ruhig: ein Erholungsraum, der nicht laut sein muss, um besonders zu sein.
Hier sind es nicht „Ausflugsziele“, die den Ton angeben – sondern Wasser, Wald und dieser seltene Moment der inneren Ruhe.
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Für jeden Bedarf die passende Lösung
Die Bebauung der Grundstücke ist grundsätzlich frei wählbar und kann individuell geplant werden, sofern die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenparameter eingehalten werden. Als Orientierung empfehlen wir hier die Holzfertighäuser von Hero Häuser. Einem unserer Partner, mit denen eine hochwertige, ortsbezogene Umsetzung realisiert werden kann.
HERO Häuser steht für modularen Holzbau mit hoher Präzision, klarer Gestaltung und einem Anspruch an Qualität, der sich im Alltag zeigt.
Die nachfolgende Bildergalerie zeigt beispielhafte Hausmodelle aus der Produktpalette, die je nach Grundstück, Bedarf und baurechtlichen Rahmenbedingungen potenziell realisiert werden können.
Das Projekt „Ferien am Tonteich“ liegt im Ortsteil Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen im südlichen Berliner Umland. Die Lage verbindet eine naturnahe Umgebung mit einer gleichzeitig guten Anbindung an die Metropolregion Berlin.
Über die nahegelegene Autobahn A10 (Berliner Ring) sowie die regionalen Verkehrsach-sen ist Berlin in ca. 30–40 Minuten mit dem Auto erreichbar.
In unmittelbarer Nähe zum Projekt bestehen Busverbindungen. Von Zeesen aus besteht eine Regionalbahn Anbindung nach Königs Wusterhausen, von wo aus Regionalbahn- und S-Bahn-Verbindungen direkt nach Berlin führen.
Zeesen verfügt über eine gewachsene lokale Infrastruktur mit Nahversorgungsmöglichkei-ten. Ergänzend bietet das nahegelegene Königs Wusterhausen ein umfassendes Angebot an:
• Einkaufsmöglichkeiten
• Ärzte und Apotheken
• Schulen und Kitas
• Gastronomie und Dienstleistungen
Der Tonteich befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Ferienhausareal und ist fußläufig erreichbar. Das Grundstück selbst ist kein Wassergrundstück, sondern wird durch einen Uferweg für Fußgänger vom See getrennt.
Ja, der Tonteich ist überwiegend öffentlich zugänglich. In direkter Umgebung befinden sich zahlreiche Badestellen, die bequem zu Fuß erreichbar sind.
Der Tonsteich zählt zu den saubersten Seen Brandenburgs und bietet eine sehr hohe Was-serqualität sowie eine attraktive Umgebung für Erholung und Freizeit.
Die Flächen rund um den See sowie die Umgebung des Projekts liegen überwiegend im Landschaftsschutzgebiet. Dies sichert langfristig den naturnahen Charakter und verhindert eine ungeordnete Bebauung außerhalb der Anlage.
Die Umgebung ist ruhig, naturnah und geprägt durch Freizeitnutzung, bestehende Bebau-ung sowie Grün- und Wasserflächen. Eine weitere Entwicklung bzw. Verdichtung der Nachbarschaft ist aufgrund bestehender Schutzgebiete nahezu ausgeschlossen.
Nach aktuellem Planungsstand koordiniert der Vorhabenträger das Bauantragsverfahren für das gesamte Areal, unter Einbindung der vom Verkäufer der Hochbauten gelieferten Hochbauanträge. Der Bauantrag soll sowohl die Erschließung und die gemeinschaftlichen Anlagen als auch die vorgesehenen Ferienhäuser umfassen. Dadurch können die wesentlichen Anforderungen an Bebauung, Erschließung, Wege, Grünflächen und technische Anlagen in einem abgestimmten Gesamtkonzept nachgewiesen werden. Die abschließende Prüfung und Genehmigung erfolgt durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Der Bauantrag bündelt mehrere Teilbauanträge für das ungeteilte Gesamtgrundstück und das darauf abgestimmte Gesamtkonzept. Die Vorgaben des Bebauungsplans, beispielsweise zur baulichen Nutzung, zur Erschließung sowie zu Grün- und Pflanzflächen, können dadurch für das gesamte Areal nachgewiesen werden. Die vorgesehenen Ferienhäuser werden mit ihren jeweiligen Standorten und wesentlichen Abmessungen exemplarisch in das Gesamtbauantragskonzept aufgenommen (gem. MABV besteht keine Bauträgerbindung zwischen Grundstück und Hochbau).
Spätere bauliche Änderungen oder Erweiterungen müssen sowohl den öffentlich-rechtlichen Vorgaben als auch den Regelungen der WEG entsprechen. Änderungen innerhalb des Sondereigentums sind grundsätzlich möglich, soweit dadurch weder gemeinschaftliches Eigentum noch Rechte anderer Eigentümer beeinträchtigt werden.
Die Bebauung erfolgt auf Grundlage des Bebauungsplans sowie ergänzender vertraglicher Regelungen (insbesondere städtebaulicher Vertrag). Jegliche Bebauung muss den Regeln der brandenburgischen Bauordnung entsprechen. Die Genehmigungsfähigkeit erklärt ausschließlich die zuständige Bauaufsicht.
Das gesamte Areal bleibt ein gemeinsames Grundstück und wird nicht in rechtlich selbstständige Einzelgrundstücke aufgeteilt. Jeder Käufer erwirbt jedoch eine rechtlich eigenständige WEG-Einheit (Sondernutzungsrecht und Anteil am Gemeinschaftseigentum), die einer konkreten Parzelle zugeordnet ist. Für jede Einheit wird ein eigenes Wohnungs- beziehungsweise Teileigentumsgrundbuch angelegt. Der zugehörige Stellplatz wird nach aktuellem Konzept über ein verbindliches Sondernutzungsrecht zur alleinigen Nutzung zugeordnet. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung und Grundbuch.
Die jeweiligen Parzellen, die ihnen zugeordneten Außenbereiche und die gemeinschaftlichen Anlagen werden entsprechend dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hergestellt und übergeben. Die technische Erschließung, die Wege, die gemeinschaftlichen Grünflächen und die erforderlichen technischen Anlagen werden für das Gesamtareal hergestellt. Der genaue Übergabezustand der jeweiligen Einheit und der ihr zugeordneten Bereiche wird im notariellen Kaufvertrag sowie in der dazugehörigen Baubeschreibung definiert.
Ja, im Rahmen der Herstellung kann das Gelände behutsam modelliert und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Die Geländemodellierung kann insbesondere der Entwässerung, der besseren Nutzbarkeit der Außenflächen und der gestalterischen Gliederung des Areals dienen.
Ja, für das Gebiet liegt ein Bodengutachten ohne festgestellte Belastungen vor. Dieses wird den Erwerbern zur Verfügung gestellt.
Für das gesamte Areal wird ein abgestimmtes Grün- und Freiflächenkonzept gemäß den bauordnungsrechtlichen Vorgaben umgesetzt. Dazu gehören die im Bebauungsplan vorgesehenen Pflanzflächen, eine grundlegende Erstbepflanzung sowie naturnahe Grün- und Gemeinschaftsflächen. Ziel ist es, private Rückzugsbereiche zu schaffen und gleichzeitig das naturnahe, zusammenhängende Erscheinungsbild des Areals langfristig zu erhalten.
Grundsätzlich soll so viel vorhandener und erhaltenswerter Bewuchs wie möglich in die Gestaltung des Areals integriert werden. Eine Entfernung kann erforderlich werden, wenn dies für die Erschließung, die Errichtung der Ferienhäuser, technische Anlagen oder aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig ist.
Vorhandene Bäume werden bei der Planung nach Möglichkeit berücksichtigt und erhalten. Erforderliche Fällungen oder Pflegemaßnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben. Bei Bäumen und Gehölzen auf Gemeinschaftsflächen liegt die spätere Pflege- und Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich bei der Eigentümergemeinschaft. Für Bäume in ausschließlich auf den Parzellen stehen (dem Sondernutzungsrecht) obliegt die Zuständigkeiten dem Inhaber des Sondernutzungsrecht. Eigenständige Veränderungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Regelungen der WEG zulässig.
Die nach dem Bebauungsplan und dem Freiflächenkonzept erforderlichen Baum- und Gehölzpflanzungen werden für das gesamte Areal geplant und nachgewiesen. Die konkrete Anzahl und Lage der Pflanzungen ergibt sich aus der abschließenden Freiflächenplanung. Die Erstbepflanzung gehört zum vorgesehenen Herstellungsumfang des Projekts. Die spätere Pflege richtet sich danach, ob sich die Pflanzung auf einer Gemeinschaftsfläche oder in einem ausschließlich zugeordneten Außenbereich befindet.
Die Parzellen werden an die für das Areal vorgesehenen Versorgungsnetze angeschlossen. Dazu gehören nach aktuellem Planungsstand Wasser, Strom, Telekommunikation und die zentrale Abwasserentsorgung. Die Leitungsnetze innerhalb des Areals werden gemeinschaftlich geplant und hergestellt. Für jedes Ferienhaus wird ein definierter Übergabe- beziehungsweise Anschlusspunkt vorgesehen. Die genaue Abgrenzung zwischen gemeinschaftlichen Leitungen und den Leitungen der jeweiligen (Sondernutzungs-)Einheit wird in der technischen Planung und den Vertragsunterlagen festgelegt.
Nicht Bestandteil der gemeinschaftlichen Erschließungsleistung sind grundsätzlich die Leitungsführung ab dem definierten Übergabepunkt (ca. 1-Meter hinter Grenze Sondernutzungsrecht/Parzelle) bis in das Ferienhaus, die Anschlüsse und Installationen innerhalb des Ferienhauses sowie individuelle technische Sonderausstattungen. Diese Leistungen werden im Rahmen der jeweiligen Hausplanung durch den Erwerber beziehungsweise den beauftragten Hausanbieter ausgeführt. Die genaue Leistungsabgrenzung wird in den Vertrags- und Planungsunterlagen festgelegt.
Die Abwasserentsorgung soll nach aktuellem Planungsstand über eine zentrale biologische Kleinkläranlage für das gesamte Areal erfolgen. Sämtliche Parzellen werden an dieses gemeinsame System angeschlossen. Die Anlage und die dazugehörigen Leitungen werden Bestandteil des gemeinschaftlichen Eigentums. Betrieb, Wartung und Instandhaltung werden nach Übergang des Projekts durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer organisiert. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden behördlichen und vertraglichen Abstimmungen.
Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören insbesondere die Erschließungs- und Rettungswege, gemeinschaftliche Grün- und Freiflächen, technische Anlagen und Leitungsnetze, die zentrale Abwasseranlage, die Grundbeleuchtung, Einfriedungen des Gesamtareals sowie der gemeinschaftliche Entsorgungsbereich. Die Stellplatzanlage bleibt grundsätzlich Teil des Gemeinschaftsgrundstücks; einzelne Stellplätze werden nach über Sondernutzungsrechte bestimmten Einheiten zur alleinigen Nutzung zugeordnet. Verwaltung, Unterhaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgen durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Die Haupterschließungswege werden befahrbar (gem. Anforderung Rettungsweg etc.) und naturnah hergestellt, in der Regel mit versickerungsfähigen Materialien (z. B. Rasengitter-steine oder offenporige Pflasterung). Nebenwege werden als wassergebundene Wege ausgeführt.
Die Regenwasserentwässerung erfolgt durch Versicherung. Sofern sich Erforderlichkeiten ergeben, können Mulden zur Verbessrung der Versickerung und Ableitung des Regen-wassers ausgebildet werden.
Ja, es werden naturnahe Gemeinschaftsbereiche innerhalb der Anlage geschaffen. Diese sind gemeinschaftlicher Freiraum und werden naturnah und funktional hergestellt.
Nein, ein Gemeinschaftshaus ist nicht Bestandteil des Projekts und wird nicht errichtet.
Nicht Bestandteil der Erschließungs- sind insbesondere die Hochbauleistung insgesamt, individuelle Gestaltung der privat zugeordneten Außenbereiche, zusätzliche Bepflanzungen über die vorgesehene Erstbepflanzung hinaus, individuelle Terrassen, Einbauten oder Nebenanlagen, besondere Baugrundverbesserungen oder Fundamente für das Ferienhaus sowie Sonderausstattungen der jeweiligen Einheit. Welche Leistungen im Einzelnen enthalten sind, ergibt sich aus der jeweiligen Bau- und Leistungsbeschreibung sowie den vertraglichen Vereinbarungen.
Nein, das Grundstück wird ausdrücklich ohne Bindung an einen Hausanbieter verkauft. Der Anbieter Hero Häuser ist mit dem Projekt und den örtlichen Gegebenheiten bereits bestens vertraut, so dass wir als Bauträger Grund und Erschließung eine Empfehlung zur Wahl dieses Anbieters aussprechen. Aber es steht dem Erwerber frei, einen Hausanbieter seiner Wahl zu wählen.
Sie erwerben eine rechtlich eigenständige WEG-Einheit. Diese umfasst den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftsgrundstück sowie das Sondereigentum bzw. Sondernutzungsrecht am jeweiligen Grundstücksteil (Parzelle). Der Erwerb der WEG-Einheit wird notariell beurkundet. Der Vertrag über Planung und Errichtung des Ferienhauses wird nach aktuellem Konzept separat mit dem gewählten Hausanbieter geschlossen. Beide Vertragsbestandteile werden inhaltlich aufeinander abgestimmt, bedingen sich aber nicht. Die genaue Ausgestaltung ergibt sich aus dem notariellen Kaufvertrag, der Teilungserklärung, dem Aufteilungsplan und der Gemeinschaftsordnung.
Der Beginn der Erschließungsarbeiten ist vom Abschluss der laufenden behördlichen und vertraglichen Abstimmungen, dem Bauantragsverfahren sowie dem Erreichen der vorgesehenen Vorvertriebsquote abhängig. Ein belastbarer Starttermin wird nach Vorliegen der maßgeblichen Genehmigungs- und Vertragsgrundlagen kommuniziert.
Voraussetzung für den Baustart sind insbesondere das Erreichen der vorgesehenen Vorvertriebsquote und das Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen beziehungsweise einer belastbaren Genehmigungsperspektive.
Die Errichtung der ersten Ferienhäuser ist abhängig vom Abschluss des Genehmigungsverfahrens, dem Fortschritt der Tiefbau- und Erschließungsarbeiten und der Abstimmung der einzelnen Hausplanungen mit dem genehmigten Gesamtkonzept.
Die Erschließung, die Geländearbeiten, die gemeinschaftlichen Grünflächen und die technischen Anlagen werden für das gesamte Areal in einem zusammenhängenden Bauabschnitt hergestellt. Die Ferienhäuser werden auf Grundlage des genehmigten Gesamtkonzepts anschließend schrittweise errichtet werden können.
Nach aktuellem Planungsstand wird eine vollständige Entwicklung des Areals bis Mitte/Ende 2028 angestrebt. Der tatsächliche Fertigstellungstermin hängt insbesondere vom Genehmigungsverfahren, dem Vertriebsverlauf, dem Fortschritt der Erschließung und den Bauzeiten der einzelnen Ferienhäuser ab. Die Angabe ist daher als unverbindliches Entwicklungsziel zu verstehen.
Vorhabenträger Erschließung beziehungsweise Verkäufer Parzelle:
• Planung und Genehmigung des Gesamtareals
• Vorbereitung der WEG-Struktur, der Teilungserklärung und des Aufteilungsplans
• Herstellung der technischen Erschließung, der gemeinschaftlichen Wege, Grünflächen und Anlagen
• Koordination der übergeordneten Bauabläufe
Individueller Hausanbieter:
• Detailplanung des jeweiligen Ferienhauses im Rahmen des genehmigten Gesamtkonzepts
• Herstellung, Lieferung und Montage gemäß Vertrag
Erwerber:
• Auswahl und Ausstattung des Ferienhauses innerhalb des genehmigungsfähigen baurechtlichen Rahmens
• Pflege und Unterhaltung des Sondereigentums und der ausschließlich zugeordneten Bereiche nach Maßgabe der Gemeinschaftsordnung
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer:
• Verwaltung, Betrieb, Wartung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und der gemeinschaftlichen Anlagen
Die dargestellten Inhalte dieser Website und insbesondere der FAQ bilden den aktuellen Planungsstand ab. Es können sich im Projektfortschritt weitere Änderungen ergeben. Finalen Planstände und Details werden im abzuschließenden notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag geregelt
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