Lage
Nahe Königs Wusterhausen – zwischen Zeesen und Bestensee in unmittelbarer Nähe zur Hauptstadt.
32 exklusive Grundstücke am Großen Tonteich in Königs Wusterhausen – naturnah, hochwertig und nur einen kurzen Moment von Berlin entfernt.
Stellen Sie sich vor, der Tag beginnt mit dem Ruf der Wildenten über dem spiegelglatten See. Nur 30 Minuten vorher herrschte noch Großstadttrubel – jetzt atmen Sie den Duft der Kiefern ein. Am Tonteich bedeutet: Morgens im klaren See schwimmen, abends am knisternden Kamin unter Sternenhimmel entspannen. Hier entsteht ein Ort, an dem Familien die Natur neu entdecken und Gestresste die Zeit wieder spüren.
Kein großer Ferienkomplex – sondern ein kleines, bewusst gestaltetes Areal mit klaren Grundstückszuschnitten, privaten Rückzugsflächen und einem natürlichen Miteinander. Ob als persönlicher Lieblingsplatz fürs Wochenende oder als wertbeständige Ferienimmobilie: Das Projekt TON - Ferien am Großen Tonteich verbindet die Nähe zur Metropole mit dem Gefühl, weit weg zu sein.
Nahe Königs Wusterhausen – zwischen Zeesen und Bestensee in unmittelbarer Nähe zur Hauptstadt.
Unmittelbare Lage am Großen Tonteich mit öffentlichem Wasserzugang.
Insgesamt 32 realgeteilte Grundstücke für Ihre Immobilie.
Naturnahes, familienorientiertes Ferienhausgebiet mit gemeinschaftlichen Begegnungsflächen und Spielplatz.
Autofrei gedacht, Stellplätze sind pro Einheit am Rand des Areals verfügbar.
Rechtskräftiger Bebauungsplan als verlässliche Grundlage für das Vorhaben.

Die kleine Ferienhaussiedlung am Großen Tonteich liegt in Zeesen, einem Ortsteil von Königs Wusterhausen – südöstlich von Berlin, eingebettet in die seenreiche Landschaft Brandenburgs.
Das Besondere: Die Berliner Stadtgrenze (Schmöckwitz) ist von hier aus nur rund 9 km entfernt – ideal für kurze Wege und lange Wochenenden.

Das Grundstück grenzt im Osten unmittelbar an den Großen Tonteich. Der Uferbereich ist öffentlich zugänglich – und zugleich angenehm ruhig: ein Erholungsraum, der nicht laut sein muss, um besonders zu sein.
Hier sind es nicht „Ausflugsziele“, die den Ton angeben – sondern Wasser, Wald und dieser seltene Moment der inneren Ruhe.
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Für jeden Bedarf die passende Lösung
Die Bebauung der Grundstücke ist grundsätzlich frei wählbar und kann individuell geplant werden, sofern die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenparameter eingehalten werden. Als Orientierung empfehlen wir hier die Holzfertighäuser von Hero Häuser. Einem unserer Partner, mit denen eine hochwertige, ortsbezogene Umsetzung realisiert werden kann.
HERO Häuser steht für modularen Holzbau mit hoher Präzision, klarer Gestaltung und einem Anspruch an Qualität, der sich im Alltag zeigt.
Die nachfolgende Bildergalerie zeigt beispielhafte Hausmodelle aus der Produktpalette, die je nach Grundstück, Bedarf und baurechtlichen Rahmenbedingungen potenziell realisiert werden können.
Das Projekt „Ferien am Tonteich“ liegt im Ortsteil Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen im südlichen Berliner Umland. Die Lage verbindet eine naturnahe Umgebung mit einer gleichzeitig guten Anbindung an die Metropolregion Berlin.
Über die nahegelegene Autobahn A10 (Berliner Ring) sowie die regionalen Verkehrsach-sen ist Berlin in ca. 30–40 Minuten mit dem Auto erreichbar.
In unmittelbarer Nähe zum Projekt bestehen Busverbindungen. Von Zeesen aus besteht eine Regionalbahn Anbindung nach Königs Wusterhausen, von wo aus Regionalbahn- und S-Bahn-Verbindungen direkt nach Berlin führen.
Zeesen verfügt über eine gewachsene lokale Infrastruktur mit Nahversorgungsmöglichkei-ten. Ergänzend bietet das nahegelegene Königs Wusterhausen ein umfassendes Angebot an:
• Einkaufsmöglichkeiten
• Ärzte und Apotheken
• Schulen und Kitas
• Gastronomie und Dienstleistungen
Der Tonteich befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Ferienhausareal und ist fußläufig erreichbar. Das Grundstück selbst ist kein Wassergrundstück, sondern wird durch einen Uferweg für Fußgänger vom See getrennt.
Ja, der Tonteich ist überwiegend öffentlich zugänglich. In direkter Umgebung befinden sich zahlreiche Badestellen, die bequem zu Fuß erreichbar sind.
Der Tonsteich zählt zu den saubersten Seen Brandenburgs und bietet eine sehr hohe Was-serqualität sowie eine attraktive Umgebung für Erholung und Freizeit.
Die Flächen rund um den See sowie die Umgebung des Projekts liegen überwiegend im Landschaftsschutzgebiet. Dies sichert langfristig den naturnahen Charakter und verhindert eine ungeordnete Bebauung außerhalb der Anlage.
Die Umgebung ist ruhig, naturnah und geprägt durch Freizeitnutzung, bestehende Bebau-ung sowie Grün- und Wasserflächen. Eine weitere Entwicklung bzw. Verdichtung der Nachbarschaft ist aufgrund bestehender Schutzgebiete nahezu ausgeschlossen.
Derzeit ist geplant, dass für die Genehmigung der gesamten Infrastruktur und Erschließung auf dem Areal der Grundstücksverkäufer (Bauträger für Grund und Erschließung) zuständig ist. Die Genehmigung etwaiger Häuser wird individuell vom jeweiligen Hausverkäufer organisiert.
Der Grundstücksverkäufer erstellt vollständige Bauantragsunterlagen für die Erschließung und führt bei der Bauaufsicht im Landkreis Dahme-Spreewald das Bauantragsverfahren. Mit Erhalt der Baugenehmigung ist die zu veräußernde Parzelle rechtkräftig erschlossen. Etwaige Hochbauten können dann jederzeit als einzelne einfache Bauanträge von den neuen Grundstückseigentümern oder deren Dienstleister gestellt werden.
Sofern sich sinnvolle Synergien ergeben und der Zeitpunkt der geplanten Einreichungen identisch sind, können sich die Antragssteller Grund und Haus ggf. zu einem Verfahren abstimmen.
Für spätere bauliche Änderungen oder Erweiterungen, für die eine Genehmigung erforderlich ist, ist der jeweilige Erwerber selbst verantwortlich.
Die Bebauung erfolgt auf Grundlage des Bebauungsplans sowie ergänzender vertraglicher Regelungen (insbesondere städtebaulicher Vertrag). Jegliche Bebauung muss den Regeln der brandenburgischen Bauordnung entsprechen. Die Genehmigungsfähigkeit erklärt ausschließlich die zuständige Bauaufsicht.
Derzeit ist geplant, dass jede Parzelle als reales Eigentum geteilt wird. Somit soll jede Parzelle eine eigene Flurstücksnummer und ein eigenes Grundbuchblatt erhalten.
Die gemeinschaftlichen Anlagen (Insbesondere die Wege und Erschließungsanlagen) sind auf einem separaten Flurstück und Grundstück verortet. Dieses soll als Gemeinschaftseigentum (Inkl. Satzung und Regelungen zum gemeinsamen Betrieb der Anlagen) geregelt werden. Jeder Eigentümer einer Parzelle erhält einen Anteil an dem Gemeinschaftseigentum. Das Eigentum an einer Parzelle ist mit dem Gemeinschaftseigentum an der Erschließung verbunden und kann nicht getrennt werden.
Die Parzellen werden in einem nutzbaren und erschlossenen Zustand übergeben, der eine unmittelbare Nutzung sowie eine Bebauung (ggf. individuelle Baugenehmigung erforderlich) ermöglicht.
Ja, im Rahmen der Herstellung kann eine leichte Geländemodellierung erfolgen. Diese dient:
• der Abgrenzung der Parzellen
• der Anpassung an das natürliche Gelände
• der Verbesserung von Entwässerung und Nutzbarkeit
Dies kann z. B. durch kleine Erdwälle oder Geländeangleichungen erfolgen.
Ja, für das Gebiet liegt ein Bodengutachten ohne festgestellte Belastungen vor. Dieses wird den Erwerbern zur Verfügung gestellt.
Die Parzellen werden mit einer grundlegenden Vegetation hergestellt und enthalten die im Baurecht festgesetzten Pflanzflächen. Diese Pflanzflächen werden als Heckenbepflanzung ausgebildet und bilden im weiteren Wachstum eine natürlich Abgrenzung zum Nachbargrundstücke und erfüllen zugleich die Artenschutzziele des Landschaftsschutzgebietes. Diese stellt eine Basisbegrünung dar und kann durch den Erwerber individuell weiterentwickelt werden.
Grundsätzlich wird so viel vorhandener Bewuchs wie möglich erhalten und übergeben. Vorhandener Bewuchs kann im Zuge der Baumaßnahmen weichen, wenn:
• baulichen oder technischen Gründe dieses erfordern
• Verkehrssicherung insb. Bei Altbäumen erforderlich ist
Bäume werden so berücksichtigt, dass sie:
• Bestenfalls außerhalb der Baufenster liegen bzw. die Errichtung eines Hauses nicht verhindern.
• oder im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben entfernt werden können
Die Entscheidung über Entfernung oder Erhalt von Bäumen auf seiner Parzelle obliegt dem Erwerber im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, insb. auch den Pflanzgeboten aus dem Bebauungsplan.
Die Festsetzung des Bebauungsplans sehen vor, dass je Grundstück ein Baum zu pflanzen ist, sofern nicht schon ein Bestandbaum besteht. Dieser Baum gehört zur Grundbaumaßnahme des Erschließungsträgers.
Die Parzellen werden vollständig erschlossen. Dies umfasst:
• Wasseranschluss
• Stromanschluss
• Telekommunikationsanschluss
• Anschluss an die zentrale Abwasseranlage
Die Anschlüsse werden bis etwa einen Meter hinter die Grundstücksgrenze geführt. (Sofern zum Zeitpunkt der Errichtung der Standort eines etwaigen Hauses bereits bekannt ist, können die Leistungen nach Absprache auch bis zum Anschlusspunkt vorgezogen werden)
Nicht Bestandteil der Leistung sind:
• die Weiterführung der Leitungen auf der Parzelle
• der Anschluss an das Gebäude
• Installationen innerhalb des Hauses
Diese Leistungen erfolgen durch den Erwerber bzw. durch seinen Dienstleister bzw. seinen Hausbauer.
Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine zentrale biologische Kleinstkläranlage. Alle Parzellen werden an dieses System angeschlossen und haben Anschlusszwang. Die anlagen befindet sich auf dem Gemeinschaftsgrundstück und ist im Besitz und Betrieb der Eigentümergemeinschaft.
Zum Gemeinschaftseigentum gehören insbesondere:
• Erschließungswege und Stellplatzanlage
• Naturnahe Grün- und Freiflächen
• Erforderliche technische Anlagen (insbesondere Abwasseranlage, Einfriedung etc.)
• Grundbeleuchtung entlang der Hauptverkehrswege
• Entsorgungsbereich / Hauptmüllstation
Die Haupterschließungswege werden befahrbar (gem. Anforderung Rettungsweg etc.) und naturnah hergestellt, in der Regel mit versickerungsfähigen Materialien (z. B. Rasengitter-steine oder offenporige Pflasterung). Nebenwege werden als wassergebundene Wege ausgeführt.
Die Regenwasserentwässerung erfolgt durch Versicherung. Sofern sich Erforderlichkeiten ergeben, können Mulden zur Verbessrung der Versickerung und Ableitung des Regen-wassers ausgebildet werden.
Ja, es werden naturnahe Gemeinschaftsbereiche innerhalb der Anlage geschaffen. Diese sind gemeinschaftlicher Freiraum und werden naturnah und funktional hergestellt.
Nein, ein Gemeinschaftshaus ist nicht Bestandteil des Projekts und wird nicht errichtet.
Nicht enthalten sind insbesondere:
• individuelle Garten- oder Landschaftsgestaltung
• besondere Bepflanzungen über die Erstbepflanzung hinaus
• spezielle Baugrundverbesserungen oder Fundamente
• zusätzliche bauliche Maßnahmen auf der Parzelle
Nein, das Grundstück wird ausdrücklich ohne Bindung an einen Hausanbieter verkauft. Der Anbieter Hero Häuser ist mit dem Projekt und den örtlichen Gegebenheiten bereits bestens vertraut, so dass wir als Bauträger Grund und Erschließung eine Empfehlung zur Wahl dieses Anbieters aussprechen. Aber es steht dem Erwerber frei, einen Hausanbieter seiner Wahl zu wählen.
Grundstück und Haus werden in getrennten Verträgen erworben. Etwaige Verträge mit einem Hausanbieter sind zwischen Käufer Parzelle und Hausanbieter individuell zu schließen.
Der geplante Baubeginn für die Erschließung ist aktuell für Oktober 2026 vorgesehen.
Ja, Voraussetzung ist das Erreichen einer Vorvertriebsquote von 13 beurkundeten Parzellen und das Vorliegen oder zumindest in Aussicht stehen der Baugenehmigung.
Abhängig vom Eingang der Baugenehmigungen und dem Fortschritt der Erschließungsar-beiten ist die Platzierung der ersten Häuser ab dem zweiten oder frühen dritten Quartal 2027 angestrebt.
Die Erschließung und Erdarbeiten für alle Parzellen bzw. des gesamten Areals werden in einem zusammenhängenden Bauabschnitt umgesetzt. Die Errichtung der Häuser erfolgt anschließend sukzessiv und individuell.
Eine vollständige Entwicklung der Anlage kann im Idealfall bis Mitte 2028 erfolgen.
• Grundstücksverkäufer: Verkauf Parzellen, Teilung und Planung Gesamtareal, Aufsetzen der WEG, Herstellung der technischen Erschließung und der Gemeinschaftsanlagen, Koordination von Fremdgewerken auf der Baustelle
• Hausanbieter: Planung, Genehmigung, Herstellung, Lieferung und Montage der Häuser – individuell abgestimmt mit dem Erwerber
• Erwerber: Nutzung, Pflege und Betrieb - ggf. spätere Änderungen
• WEG Gemeinschaftsflächen: Betrieb, Wartung und Verwaltung der Gemeinschaftsfläche
die dargestellten Inhalte dieser Website und insbesondere der FAQ bilden den aktuellen Planungsstand ab. Es können sich im Projektfortschritt weitere Änderungen ergeben. Finalen Planstände und Details werden im abzuschließenden notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag geregelt
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